In der EU offiziell zugelassen: 4 Arten von Insektenfutter

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In der EU offiziell zugelassen: Diese vier Insekten verstecken sich in Lebensmitteln Besonders vorsichtig sollten Menschen in der EU sein, die Insekten nicht unbewusst essen wollen. Die EU-Kommission hat bereits vier Insektenarten als „essbare Insekten“ in verschiedenen Formen zugelassen. Nach Mehlwürmern, Heuschrecken und Grillen können nun Getreideschimmelwürmer als Zutaten in Lebensmitteln wie Brot, Suppen, Nudeln, Snacks, Erdnussbutter und Schokoladenprodukten verwendet werden.
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Mehlwurm

Die erste sogenannte „essbare Insekten“-Zulassung wurde bereits im Juni 2021 für Mehlwürmer erteilt. Die Durchführungsverordnung 2021/822 der EU-Kommission erlaubt die Vermarktung getrockneter Larven von Tenebrio Molitor (Staubwurm) als „novel food“. Die französische SAS EAP-Gruppe hat einen Antrag gestellt, den Verkauf von Mehlwürmern in der EU zuzulassen. Manchmal einzeln verkauft, manchmal in Mengen von bis zu 10 g.

  • Proteinprodukte
  • Keks
  • Bohnengerichte
  • und Teigwaren verwendet werden.

Werden Insekten verwendet, muss auf der Lebensmittelverpackung darauf bekannter Allergie gegen Krebstiere, Weichtiere und deren Produkte, Hausstaub und Milbenhingewiesen werden, dass diese bei

wandernde Heuschrecke

Im November 2021 eine zweite „essbare Insekten“-Zulassung nach Durchführungsverordnung 2021/1975 : Die niederländische „Fair Insects BV“ darf gefrorene, getrocknete und pulverisierte Heuschrecken (Wanderheuschrecken) anschließend in der EU vermarkten. Heuschrecken können als Rohstoff für folgende Produkte verwendet werden, da die maximale Einsatzmenge je nach Verarbeitungsform unterschiedlich ist.

  • Verarbeitete Kartoffelprodukte, Gerichte mit Hülsenfrüchten, Teigwaren usw.
  • Fleisch analog
  • Suppen und konzentrierte Suppen
  • Konservierte/abgefüllte Hülsenfrüchte und Gemüse
  • Salat
  • Bierähnliche Getränke, Mischungen für alkoholische Getränke
  • Schokoladenprodukte
  • Nüsse, Ölsaaten, Kichererbsen
  • Gefrorene fermentierte Milchprodukte
  • Wurst

Japanische Grille

Ab 2022 und 2023 wurden auch Heimchen (Acheta domesticus) in verschiedenen verarbeiteten Formen zugelassen. Die Durchführungsverordnung 2022/188 erlaubt das Inverkehrbringen von gefrorener, getrockneter und pulverisierter Acheta domesticus. Diesmal war es auch eine Bewerbung von „Fair Insects BV“. Heimische Grillen können in vielen Lebensmitteln verwendet werden.

  • Proteinprodukte außer Fleischanaloga
  • Brot und Brötchen
  • Backwaren, Müsliriegel, gefüllte Nudeln
  • Keks
  • Produkte mit Teigwaren (Trockenmasse)
  • Suppen und Brühenkonzentrate oder -pulver
  • Verarbeitete Kartoffelprodukte, Hülsenfrüchte und Gemüsegerichte, Pasta- und Pizzaprodukte
  • Maismehl-Snack
  • Bierähnliche Getränke, Mischungen für alkoholische Getränke
  • Nüsse, Ölsaaten, Kichererbsen
  • Saucen
  • Fleischzubereitung
  • Verarbeitete Fleischprodukte
  • Schokoladenprodukte
  • Gefrorene fermentierte Milchprodukte

Seit dem 3. Januar darf auch das vietnamesische Unternehmen Cricket One mit der Umsetzung der Verordnung 2023/5 Akhetta Domesma teilentfettetes Pulver in der EU verkaufen. Lebensmittel, die betroffen sein können:

  • Mehrkornbrot und -brötchen, Kräcker und Stockbrot
  • Müsliriegel
  • Vormischung für Backwaren (trocken)
  • Keks
  • Teigwaren (trocken)
  • Gefüllte Teigwaren (trocken)
  • Saucen
  • Verarbeitete Kartoffelprodukte, Bohnen und Gemüse, Pizza, Pasta
  • Fleisch analog
  • Suppen und Suppenkonzentrate oder -pulver
  • Snacks aus Maismehl
  • Bierartiges Getränk
  • Schokoladenprodukte
  • Nüsse und Ölsaaten
  • Snacks außer Kartoffelchips
  • Verarbeitete Fleischprodukte

Getreideschimmelkäfer

Mit Umsetzung der Durchführungsverordnung 2023/58 vom 5. Januar stellt die niederländische „Ynsect NL BV“ die Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer) EU-Bürgern als neues Lebensmittel in gefrorener, pastöser, getrockneter und pulverisierter Form zur Verfügung. zur Bereitstellung angenommen. Hier ist eine Liste von Lebensmittelkategorien, in denen Larven als Zutaten verwendet werden können:

  • Müsliriegel
  • Brot und Brötchen
  • Verarbeitete Cerealien und Frühstückscerealien
  • Reisbrei
  • Vormischung für Backwaren (trocken)
  • getrocknete Teigwaren
  • gefüllte Teigwaren
  • Molkepulver
  • Suppen
  • Gerichte auf Getreide- und Nudelbasis
  • Gericht auf Pizzabasis
  • Nudeln Nudeln
  • Snacks (außer Chips)
  • Chips
  • Cracker und Brotstangen
  • Erdnussbutter
  • Leckere Fertig-Sandwiches
  • Verarbeitete Fleischprodukte
  • Fleisch analog
  • Milch und Milchanaloga
  • Schokoladenprodukte
  • Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG für Erwachsene

Kommentar von Klaus Schwab: Viel Spaß! (lächeln)


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