Deutsche Regierung lockert Gesetze gegen Kinderpornografie

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Deutsche Gesetze zum Thema Kinderpornografie

Deutschland hat gerade einen wichtigen Schritt zur Stärkung seines propädophilen Rufs unternommen, indem es die strafrechtliche Verfolgung des Besitzes von Kinderpornografie verringert hat.

Letzte Woche hat der Deutsche Bundestag offiziell geändert, wie sein Justizsystem Personen behandeln wird, die beim Besitz oder der Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) erwischt werden.

Wenn der Gesetzentwurf in Kraft tritt, werden die Mindeststrafen für den Besitz von Kinderpornografie reduziert und die Straftat wird von einem Verbrechen zu einem Vergehen herabgestuft.

Einem Bericht von Reduxx zufolge wurde dieser Schritt bereits von einer berüchtigten deutschen Pädosexuellen-Aktivistengruppe gelobt. Die Aktivistengruppe, bekannt als Krumme-13 oder einfach K13, wird als „Selbsthilfeorganisation“ für „Pädosexuelle“ beschrieben.

Die European Conservative berichtet: Der im Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf hebt im Wesentlichen eine Entscheidung aus dem Jahr 2021 auf, die den Besitz von Kinderpornografie endgültig als Straftat einstufte, die in Deutschland gemäß den EU-Richtlinien mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet wird.

Die neuen Regeln gehen allerdings noch weiter als die Situation vor 2021. Nicht nur der Besitz von Kinderpornografie wird als Vergehen eingestuft, sondern auch deren Verbreitung.

In dem Gesetzentwurf heißt es: „Besitz und Erwerb sollen mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Gefängnis und der Vertrieb mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Gefängnis bestraft werden. Die Straftaten … werden daher als Vergehen und nicht als Verbrechen eingestuft.“

Neben seinen innenpolitischen Auswirkungen verstößt der Gesetzesentwurf auch direkt gegen eine Richtlinie der Europäischen Union, die den Besitz von CSAM als schwere Straftat einstuft.

Die Begründung der Regierung, Verbrechen im Zusammenhang mit Kindesmissbrauchsmaterial zu Vergehen herabzustufen, klingt pragmatisch: Die des Besitzes und der Verbreitung Verdächtigen sind oft selbst Teenager. Darüber hinaus belasten sie manchmal auch versehentlich ihre Eltern und Lehrer, die CSAM auf den Mobilgeräten von Teenagern finden, bevor sie es an andere Eltern oder Schulbehörden weitergeben, um sie auf das Problem aufmerksam zu machen.

Daher sei die Herabstufung zum Vergehen „dringend erforderlich, um auf den großen Teil jugendlicher Straftäter“, die „aus einem für die jugendliche Entwicklungsphase typischen Trieb“ handeln, angemessen und mit der nötigen Flexibilität reagieren zu können, heißt es in der Gesetzesvorlage.

Die oppositionelle CDU verurteilte in einer Erklärung die „pauschale Reduzierung des Strafrahmens“. Die Verbreitung, der Besitz und der Erwerb von Kinderpornografie müssten „grundsätzlich weiterhin als Straftaten geahndet werden“, die im Gesetzentwurf angesprochenen Problemfälle müssten gesondert und gezielter angegangen werden. 

Auf der anderen Seite des Ganges wird der Schritt von Pädosexualität befürwortenden Aktivistengruppen wie der Krumme-13 (oder K13) gefeiert, die sich als „Selbsthilfeorganisation“ für „Pädosexuelle“ versteht. 

 

K13-Gründer Dietrich Gieseking, der in der Vergangenheit wiederholt wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie angeklagt wurde, begrüßte die Änderung, kritisierte jedoch gleichzeitig die Regierung dafür, dass sie sich nicht „bei den Tausenden und Abertausenden von Betroffenen entschuldigt hat, die Opfer“ des Gesetzes von 2021 geworden sind, das den Besitz von Kinderpornografie zu einem Verbrechen macht.

Gieseking, dieser selbsternannte Verfechter der Unschuldigen, wurde 1996 erstmals wegen eines CSAM-bezogenen Verbrechens angeklagt, weil er von seinem Lieferwagen aus einen Kinderporno-Versandhandel betrieb. 2003 wurde er erneut angeklagt, weil er Hunderte von Kinderpornodateien auf seinem Computer hatte – und von seinem persönlichen Blog aus auf eine CSAM-Verbreitungswebsite verlinkte – und zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. In einem Interview aus dem Jahr 2014 forderte Gieseking eine Herabsetzung des Schutzalters auf 12 Jahre, weil es in der heutigen aufgeklärten Gesellschaft längst überfällig sei, Kindern eine „freundschaftliche und sexuelle Beziehung mit einem Pädosexuellen zu erlauben“.

„Das Tabu der Pädophilie muss endlich auf allen gesellschaftlichen Ebenen gebrochen werden. Wenn sich ein Pädophiler ohne Angst vor Ausgrenzung oder gar Dämonisierung outen kann, dann ist das die beste Prävention gegen Kindesmissbrauch“, sagte Gieseking im Interview.


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