DDie österreichische Regierung hat der Einführung eines Lockdowns für Ungeimpfte zugestimmt. Die Sperrung beginnt am Montag. Zuwiderhandelnde erhalten schwere Strafen. Auch Innenminister Nehammer kündigte Kontrollen „in beispiellosem Ausmaß“ an.
Am Sonntag haben sich die österreichische Bundesregierung und die Bundesländer auf einen Lockdown für Ungeimpfte geeinigt. Dies sollte am Montag um 12:00 Uhr in Kraft treten. Begründet wurde der Umzug mit einer mutmaßlichen vierten Corona-Welle, für die ungeimpfte Menschen verantwortlich gemacht werden. Ungeimpfte dürfen ihr Haus oder ihre Wohnung nur aus dringenden Gründen verlassen, wie zum Beispiel zum Einkaufen, zur Arbeit oder zur körperlichen und geistigen Entspannung. Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Regel ausgenommen, was bedeutet, dass die Schulen unverändert weitergeführt werden, berichtet De.rt.com .
Doch die Einschränkungen für diese Gruppe in Österreich sind schon jetzt groß – zum Beispiel durch die 3G-Regel am Arbeitsplatz und die 2G-Regel im öffentlichen Leben. Die Regierung hofft, dass der zusätzliche Druck auf einige Teile der Gesellschaft ihre Bereitschaft zur Impfung erhöht. Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) sagte in einer Stellungnahme:
„Wir alle wissen, dass das Risiko, dem ungeimpfte Menschen ausgesetzt sind, um ein Vielfaches höher ist. (…) Wir nehmen diesen Schritt nicht auf die leichte Schulter, aber leider ist er notwendig.“
Der Lockdown sei aber nur die „untere Grenze“ der Maßnahmen. „Natürlich können die Länder strengere Vorschriften erlassen“, so Schallenberg weiter.
Auch Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) kündigte strengere Personenkontrollen an. Die Maßnahmen seien „keine Empfehlung“, sagte er. Dabei handelt es sich um Kontrollen „in einer noch nie dagewesenen Größenordnung“. Dazu würden auch Spezialeinheiten eingesetzt. Jeder Bürger sollte sich bewusst sein, dass der erforderliche 2G-Nachweis (dh geimpft oder genesen) überprüft wird.
Kontrollen finden nur in den öffentlichen Bereichen statt. In den eigenen vier Wänden hat die Polizei nur die Möglichkeit, nach einer Anzeige (zum Beispiel wegen Lärmbelästigung) eine 2G-Kontrolle durchzuführen und Täter zu bestrafen. Generell sei es laut Nehammer „richtig und sinnvoll, die Regelung auch im privaten Bereich anzuwenden“. Jeder täte daher gut daran, sich auch zu Hause an die Regeln zu halten. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) schlug sogar strengere Regeln vor.
Laut der österreichischen Zeitung Heute.at liegt der Strafenkatalog bereits vor. Gemäß diesem Katalog sieht die Liste bei Verstößen gegen die Vorschriften folgende Sanktionen vor:
Verweigerung der 2G-Kontrolle: 1.450 € Bußgeld
Verstoß gegen die Ausgangssperre: 1.450 € Bußgeld
Verstoß gegen die 2G-Regel: 1.450 € Bußgeld (als Kunde)
Verstoß gegen die 2G-Regel: 3.600 € (als Betreiber)
Verstoß gegen die 3G-Regel im Arbeitsplatz: 500 Euro (als Arbeitnehmer)
Verstoß gegen die 3G-Regel am Arbeitsplatz: 3.600 Euro (als Arbeitgeber)
Um Gesetz zu werden, muss der Gesetzentwurf jedoch noch vom Hauptausschuss des Nationalrats ratifiziert werden. Dieser ist für Sonntagabend geplant. Der Lockdown ist zunächst auf zehn Tage befristet und würde somit bis zum 24. November gelten.
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