Report24 weist als eines der ersten deutschsprachigen Medien auf eine vollstÀndige Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Pfizer und der EuropÀischen Union (EU) hin . Auch die rumÀnischen alternativen Medien veröffentlichten letztes Jahr die vollstÀndige, unverÀnderte Version ihres Vertrags mit Moderna.
Dies ist das Dokument von SANTE / 2020 / c3 / 054 SI2.838958, das Frau Stella Kiriakides mit Moderna Switzerland GmbH am 4. Dezember 2020 als EU-Kommissarin unterzeichnet hat (Seite 30).
Dokumente verfĂŒgbar bei Activenews.ro in RumĂ€nien
https://www.activenews.ro/documente/1618676613043_APA%20Moderna__.pdf
Zudem bietet der italienische Sender RAI seinen Vertrag mit Pfizer noch in einer privaten Variante an. https://www.rai.it/dl/doc/2021/04/17/1618676613043_APA%20Moderna__.pdf In der Schweiz hat kĂŒrzlich ein demokratischer Prozess stattgefunden, der die Regierung dazu verpflichtet, ImpfstoffvertrĂ€ge offenzulegen.
gescheitert, das möchte ich erwĂ€hnen. Auch hierzulande muss die Ăffentlichkeit Milliarden fĂŒr Wirkstoffe zahlen, deren Eigenschaften unklar sind, bei denen sie berechtigte Fragen und Fragen zu ihrer Herstellung und Haltbarkeit hat und deren VertrĂ€ge unbekannt sind.
Wichtige Probleme mit Pfizer-VertrÀgen
Rechtsexperten haben viele der zuvor aufgedeckten VertrĂ€ge mit Pfizer unsittlich gemacht. DarĂŒber hinaus hĂ€tten diejenigen, die im Namen der EU unterzeichnet haben, nicht die politische AutoritĂ€t gehabt, solch weitreichende ZugestĂ€ndnisse zu machen, die gegen bestehende Gesetze, Normen und Regeln verstoĂen. Eine vollstĂ€ndige Analyse des Vertrages mit Pfizer durch einen qualifizierten Rechtsgelehrten ist leider noch nicht bekannt, aber fĂŒr die Information und AufklĂ€rung der Ăffentlichkeit sehr wichtig. Ich hoffe auch, dass sich ein sachkundiger Anwalt um den Vertrag mit Moderna kĂŒmmert.
Der Vertrag von Moderna hat einen deutlich anderen Rahmen
Die EU hat den Prozess der Bestellung von 80 Millionen Modernas durch den oben verlinkten Vertrag als einfache âVertragsgenehmigungâ dargestellt. Die offizielle EU-Pressedokumentation zu diesem Thema finden Sie hier .
Das Abkommen gibt Ihnen die Möglichkeit, zunÀchst 80 Millionen Impfstoffe zu kaufen und dann weitere 80 Millionen im Namen aller EU-Mitgliedsstaaten zu bestellen.
Der vereinbarte Preis betrĂ€gt jeweils 22,50 US-Dollar (Seite 19) fĂŒr insgesamt 1,8 Milliarden US-Dollar. ImpfstoffempfĂ€nger (Mitgliedsstaaten der EU) reichen MĂ€ngelrĂŒgen innerhalb von 20 Tagen ein (Mitgliedsstaaten der EU) mĂŒssenIst dies nicht möglich, gilt das Produkt als abgenommen und der Hersteller haftet nicht (Seite 17). Interessant ist auch, dass, was die QualitĂ€t des Produktes anbelangt, nur die Mitgliedsstaaten fĂŒr eventuelle SchĂ€den nach der Lieferung haften. Auf den ersten Blick scheint es keine explosive Wirkung zu haben, aber angesichts der Spezifikationen fĂŒr Lagerung und KĂŒhlung in rauen Umgebungen unter Null und der Abwesenheit von StöĂen stellen sich viele Fragen.
Wirkung wird nicht garantiert
Auf Seite 3 wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Hersteller keine GewĂ€hrleistung fĂŒr die Wirksamkeit oder Eigenschaften des âImpfstoffsâ ĂŒbernimmt und dass das Produkt âunzulĂ€ssigeâ Nebenwirkungen haben kann. Auch im Falle der VerfĂŒgbarkeit, Unwirksamkeit oder ânicht akzeptablenâ Nebenwirkungen sind die Kosten und Verantwortlichkeiten vom KĂ€ufer, dem Mitgliedstaat, zu tragen.Aufgrund des frĂŒheren Zeitplans fĂŒr Entwicklung, Herstellung, Verkauf und Lieferung dieses Produkts werden beide Parteien dieses Produkt dem Auftragnehmer auf keinen Fall ab dem Datum des Inkrafttretens dieser APA Die teilnehmenden Mitgliedstaaten teilen diese Risiken, einschlieĂlich der Verpflichtung der teilnehmenden Mitgliedstaaten, den Auftragnehmer und seinen CMO im Falle von Haftung, Vergleichszahlungen und bestimmten entstandenen Kosten schadlos zu halten.
HaftungsbeschrÀnkung
Seite 33 besagt, dass die Haftung des Herstellers auf bis zu 20 % der Auftragssumme begrenzt ist . Der Wortlaut von (II.5 Disclaimer) ist sicherlich explodierend. Dies betrifft grundsĂ€tzlich die HaftungsbeschrĂ€nkung auf alle, die an der Entwicklung, Herstellung, PrĂŒfung und dem Verkauf von Impfstoffen beteiligt sind, mit Ausnahme von âvorsĂ€tzlichem Fehlverhalten, grober FahrlĂ€ssigkeit und Nichteinhaltung guter Herstellungspraxisâ. Andernfalls muss das âbeteiligte Mitgliedslandâ dem Beklagten die Kosten erstatten.
Jede EntschĂ€digung, von der vernĂŒnftigerweise erwartet wird, dass sie im Rahmen dieser Vereinbarung (und der Impfverordnungen mit jedem teilnehmenden Mitgliedstaat) verursacht oder entschĂ€digt wird, wenn von einer Forderung, einem Antrag, einem Rechtsstreit oder einem Verfahren oder einer BefĂŒrchtung (âAnspruchâ) gegen eine Person Kenntnis erlangt wird bestĂ€tigt der Auftragnehmer Folgendes: Teilnahme, bei der die freigestellte Person die teilnehmenden MitgliedslĂ€nder unverzĂŒglich ĂŒber den Anspruch informiert und dass die freigestellte Person in angemessener Weise mit den teilnehmenden MitgliedslĂ€ndern kooperiert und Zugang zu vernĂŒnftigerweise erforderlichen und angemessenen Dokumenten und Informationen hat Mitgliedstaaten (gilt als Verlust der entschĂ€digten Person)).
Die teilnehmenden MitgliedslĂ€nder stellen die entschĂ€digte Person von der Forderung frei und bestĂ€tigen, dass die in Artikel 2 Absatz 5 Punkt 1 von A festgelegten Bedingungen erfĂŒllt sind, und die teilnehmenden MitgliedslĂ€nder stellen der entschĂ€digten Person eine Forderung Das Mitgliedsland benachrichtigt den Auftragnehmer unverzĂŒglich schriftlich ĂŒber die Forderung zusammen mit allen Informationen in Bezug auf die Forderung, die dem teilnehmenden Mitgliedsland gehört oder von ihm kontrolliert wird.
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