Kritischer zukunftsweisender EU-Pfizer-Deal geleakt
Dr. Robert Malone
Zu Vorabkaufverträgen für COVID-19-Impfstoffe für EU-Mitgliedstaaten , die noch unabhängig validiert werden müssen, und hier ist noch viel zu analysieren
Link 1 – Seite 37 Link 2 – Seite 67
Aktivisten in Italien haben uns das zwischen dem EU-Mitgliedstaat und Pfizer/BioNTech unterzeichnete Advance Purchase Agreement (APA) vom November 2020 zugesandt. Dies scheint echt zu sein, aber ich habe es nicht unabhängig überprüft.
Den Vertrag auf Seite 59 und Anlagen auf Seite 45 können Sie hier einsehen .
Dieses Dokument enthält viele Informationen, und ich werde heute nicht alle analysieren. Vielmehr bitten wir unsere Leser und andere Reporter, Anwälte und Analysten, uns bei dieser Aufgabe zu helfen. Wenn Sie jedoch Ihre Ergebnisse aufschreiben und auf das Dokument verlinken möchten, verlinken Sie bitte zurück auf die Landing Page des Malone Institute und das dortige PDF-Dokument (auf keinen Fall erforderlich).
Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit diesem Dokument um – ich habe dieses Dokument nicht verändert.
Hier ist ein direktes Zitat aus dem Vertrag :
1.1.1 Qualitätsprüfungen und -kontrollen Der Auftragnehmer führt alle zur Sicherstellung der Qualität des Produkts erforderlichen Schüttgutstabilitäts-, Herstellungs- und Validierungstests durch, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Überprüfung von Methoden, Prozessen und Reinigung der Ausrüstung. ), Rohmaterial, In- Prozess-, Bulk-Endprodukt- und Stabilitätsprüfungen oder -prüfungen (chemisch oder mikrobiologisch) und Prüfungen oder Prüfungen, die gemäß Spezifikation und GMP erforderlich sind.
11.6.4 Haftungsbeschränkung
(i) Angesichts der aktuellen beispiellosen COVID-19-Situation und der außergewöhnlichen Umstände von Impfstofflieferungen erklären sich der Auftragnehmer und seine verbundenen Unternehmen ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie nicht für andere als nachgewiesene Schäden haften, die der Kommission oder einem teilnehmenden Mitgliedstaat als entstanden sind ein direktes Ergebnis. Der Auftragnehmer und seine verbundenen Unternehmen haften in jedem Fall für Lieferverzögerungen (vorbehaltlich der Verpflichtung des Auftragnehmers nach besten Kräften gemäß Artikel 1(6)(3)), Einnahmeverluste und Schäden, die durch die Kommission oder eine Beteiligung verursacht werden Mitgliedsstaat Wir haften nicht für entstandene Schäden. 6.3), haften wir in keinem Fall für entgangenen Umsatz, entgangene erwartete Einsparungen, entgangenen Geschäftsbetrieb, entgangenen Gewinn, entgangenen Firmenwert, entgangene wirtschaftliche Störungen oder Kosten für Ersatzlieferungen.
11.6.4 Keine Haftungsbeschränkung
(i) Nichts in diesem APA soll die Haftung der Parteien in Bezug auf Folgendes ausschließen oder einschränken:
(a) vorsätzliche, betrügerische oder betrügerische Falschdarstellung;
(b) Verstoß gegen Abschnitt 11.9 (Vertraulichkeit);
(i) Nichts in diesem APA soll die Haftung der Parteien in Bezug auf Folgendes ausschließen oder einschränken:
(a) vorsätzliche, betrügerische oder betrügerische Falschdarstellung;
(b) Verstoß gegen Abschnitt 11.9 (Vertraulichkeit);
(1.12.1) Die Kommission stimmt im Namen der teilnehmenden Mitgliedstaaten zu, dass die Verwendung der im Rahmen dieser APA hergestellten Impfstoffe in epidemischen Situationen erfolgen wird, die ihre Verwendung erfordern, und dass daher die Verabreichung des Impfstoffs in der alleinigen Verantwortung von liegt Dementsprechend stimmt jeder teilnehmende Mitgliedstaat zu, dass der Auftragnehmer, seine verbundenen Unternehmen, Unterauftragnehmer, Lizenzgeber und Unterlizenznehmer sowie ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und sonstigen Vertreter und Vertreter (zusammen die „Freigestellten“) von allen Verbindlichkeiten schad- und klaglos gehalten werden entstanden, Vergleiche gemäß Abschnitt 1.12 und angemessene und direkte externe Rechtsstreitigkeiten. Vergleich gemäß .6 und Vergleich von Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz, Schäden und Verluste gemäß Artikel I.12.2 (zusammen „Verluste“), die sich aus der Verwendung und dem Einsatz von Impfstoffen in den Gerichtsbarkeiten der teilnehmenden Mitgliedstaaten ergeben externe Rechtskosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und sonstiger Kosten), die bei der Verteidigung entstehen.
1.12.8 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich Folgendes:
(i) unbeschadet der Bestimmungen dieses Abschnitts 1.12 gelten alle Garantien, die ausdrücklich oder stillschweigend vom Auftragnehmer im Rahmen dieser APA hinsichtlich der Konformität mit der guten Herstellungspraxis oder der Konformität mit den Produktspezifikationen gewährt werden, unabhängig von und ersetzen alle (behaupteten) Verstöße solche Gewährleistung, einschließlich; und
Die teilnehmenden Mitgliedstaaten sind nicht berechtigt, ihre Verpflichtungen aus diesem Artikel auszusetzen und/oder ihnen anderweitig nicht nachzukommen.
vorausgesetzt jedoch, dass der teilnehmende Mitgliedstaat angemessene Beweise dafür vorlegt, dass einer der in diesem Artikel I.12.1 (i) und (ii) genannten Umstände vorliegt und dass der Fall unter Artikel I.13 fällt zur Streitbeilegung.
Anhang III: Teilnehmende Mitgliedstaaten
Deutschland Frankreich Italien Spanien Österreich Griechenland Zypern Malta Dänemark Schweden Finnland Irland Portugal Belgien Luxemburg Niederlande Polen Rumänien Bulgarien Slowenien Kroatien, Tschechische Republik Ungarn Slowakei Litauen Lettland Estland
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