Internationale Gesundheitsvorschriften gefährlicher als der Leak der WHO-Pandemiekonvention!
Die WHO hält ein großes Geheimnis über die aktuelle Fassung der Pandemie-Konvention und der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR), deren Verabschiedung bald erwartet wird. Allerdings wurde kürzlich ein Dokument, das offenbar eine Version der IGV vom 9. Februar 2024 zeigt, online gestellt und gespeichert, bevor es entfernt wurde. Was explodiert, ist die Tatsache, dass die IHR, wenn sie mit einfacher Mehrheit angenommen wird, bereits alle Nachteile mit sich bringen wird, die derzeit insbesondere mit der Pandemie-Konvention verbunden sind. In Wirklichkeit dürften die IHR daher gefährlicher sein.
Das fragliche inoffizielle Dokument, das hier im Webarchiv archiviert ist , wurde vom kritischen Autor James Rogaski veröffentlicht. Hierbei handelt es sich wahrscheinlich um eine aktualisierte Version des überarbeiteten Verhandlungstextes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften. Sein Substack bietet auch Zusammenfassungen einzelner Bestimmungen.
Denn allein diese Regelungen stehen bereits kurz davor, die von Kritikern befürchtete globale Diktatur der WHO zu erreichen. Neben der bloßen Abgabe von Empfehlungen wird die umstrittene Organisation, die von Pharmaunternehmen und Kriseninteressen finanziert wird, künftig auch die Möglichkeit haben, Anordnungen zu erteilen.
Das in dieser IGV dargelegte Spektrum möglicher Maßnahmen umfasst alle Maßnahmen, die sich als unwirksam erwiesen haben und erhebliche Schäden für grundlegende Menschenrechte, die Gesellschaft und die Wirtschaft verursachen, wie wir sie während der Coronavirus-Pandemie erlebt haben Darüber hinaus erhält der WHO-Generaldirektor die Befugnis, im Falle einer potenziellen Bedrohung eine Frühwarnung auszurufen, auch wenn keine konkrete Krise vorliegt. Zumindest dürfte die Desinformation über den Klimawandel autoritären Maßnahmen Tür und Tor öffnen.
Herr Rogaski erläutert die in dem Dokument enthaltenen Forderungen und erstellt
eine Liste mit 10 Punkten, die er für besonders
10 Punkte, die in der vorgeschlagenen Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften 1 inakzeptabel sind.„inakzeptabel“
Dreistufige Angst: (Artikel 1, 5, 8 und 12) ) Der Generaldirektor der WHO hat einen Gesundheitsnotstand von internationaler Tragweite (PHEIC) sowie eine Frühwarnerklärung (EAA) und einen Pandemie-Notfall (PE) ohne Aufsicht ausgerufen und Keine Macht Kontrolle. Es ist inakzeptabel, die Befugnis zu erteilen, einseitig die Macht zu erklären
2. Quarantäne: (Artikel 24, 27, Anhänge 4 und 8) Die Androhung zusätzlicher Quarantäne für Reisende ist inakzeptabel.
3. Erforderliche Reisedokumente: (Artikel 35, 36, 37, Anhänge 3 und 8) Es ist nicht akzeptabel, zusätzliche Gesundheitsdokumente wie Testbescheinigungen zu verlangen, um die Reisefreiheit einzuschränken. Ich kann nicht.
4. Von der WHO für den Notfallgebrauch zugelassene Impfstoffe: (Anhang 6) Es ist inakzeptabel, einen „Impfstoff“ zu verlangen, insbesondere einen Impfstoff, der für den Notfallgebrauch zugelassen ist.
5. Nichtstaatliche Akteure zur Einhaltung von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zwingen: (Artikel 42) Es ist inakzeptabel, „nichtstaatliche Akteure“ zur Einhaltung von Regierungsanweisungen zu zwingen.
6. Überwachung (Anhang 1-ci) Handlungen, die unsere Privatsphäre verletzen, nehmen weiter zu und können nicht toleriert werden.
7. Verbreitung von Krankheitserregern mit Pandemiepotenzial: (Artikel 44 und Anhang 1) Die Verbreitung von Krankheitserregern mit Pandemiepotenzial und deren genetischen Sequenzdaten durch das System „Zugang zu Krankheitserregern und Vorteilsausgleich“ erleichtern. Das ist absolut inakzeptabel.
8. Nationale Behörde der IGV: (Artikel 4 und 44(e)) Der Antrag, personelle und finanzielle Ressourcen bereitzustellen und nationales Recht durch die Einrichtung einer nationalen Behörde für internationale Gesundheitsvorschriften anzupassen, wird nicht angenommen. Ich kann nicht.
9. Offenlegung personenbezogener Daten: (Artikel 45) Es ist inakzeptabel, die Offenlegung personenbezogener Daten zuzulassen.
10. Zensur: (Anhang 1-c-vi und Anhang 1-5-vii) Versuche, die Meinungs- und Meinungsfreiheit im Namen der Bekämpfung von Fehlinformationen und Desinformation einzuschränken, sind inakzeptabel.
Es gibt nirgendwo offizielle Dokumente, die den aktuellen Stand der IHR belegen. Die WHO verweigert jegliche Transparenz (vielleicht aus gutem Grund, denn weltweit wächst der Widerstand gegen die Illusion der WHO-Allmacht). Die Konsultationen sind noch nicht abgeschlossen, aber wenn diese durchgesickerte Version noch nicht umfassend überarbeitet und korrigiert wurde, gibt es für alle, die Wert auf grundlegende Menschenrechte, Freiheiten und Demokratie legen, nur eine mögliche Antwort: Die eine.
Unten finden Sie den Kommentar von Uwe Krantz zu dem Leak ( ursprünglich veröffentlicht auf ansage.org ): „
Gefährlicher als der Pandemie-Vertrag selbst“ Der
Kritiker und Aktivist James Rogaski hielt sich lange zurück, zumindest vorerst. Es ist uns gelungen, der Verwirrung ein Ende zu setzen rund um die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV).
Zumindest vorerst gelten die Internationalen Gesundheitsvorschriften (abgekürzt IHR): Was er „bekam“, war die neueste Version des IHR-Papiers vom 9. Februar 2024 (offiziell ein „Verhandlungsdokument“, eine Art Verhandlungsdokument). . (spiegelt die beabsichtigte Entscheidungsfindung wider) und stellt gewissermaßen die Umsetzungsregeln der geplanten WHO-Pandemiekonvention dar.
Diese IHR ist weitaus schädlicher als die Konvention selbst, die nur mit einfacher Mehrheit angenommen werden kann, enthält aber alle „Folterbestimmungen“, an die wir uns seit der COVID-Ära gewöhnt haben : Testpflicht, Schließung öffentlicher Räume, Kontaktbeschränkungen , soziale Distanzierungspflichten, Quarantäne, Reiseverbote, direkte und indirekte Impfpflichten usw. Es sieht auch Maßnahmen vor, die weit über die Beschränkungen der Coronavirus-Pandemie hinausgehen, die die WHO im Falle eines internationalen, regionalen oder vorübergehenden Gesundheitsnotstands anordnen kann: Zensur, Produktions- und Vertriebszölle, Ausweispflicht, Reisebeschränkungen, Verzicht auf geistiges Eigentum, strengere Quarantäne Vorschriften, Überwachungsmaßnahmen und mehr.
Mit der Unterzeichnung dieser Dokumente gibt die WHO aus Sicherheitsgründen eher Befehle als Empfehlungen heraus. Denn die Mitgliedsstaaten sind zur Einhaltung verpflichtet. Und die Gründe für die Ausrufung eines solchen öffentlichen Gesundheitsnotstands (PHEIC) werden mit der Einführung eines Early Action Alert (EEA) noch früher nach der Unterzeichnung des Dokuments möglich. Darüber hinaus wird der EWR immer willkürlicher und unklarer. Da es sich dabei nicht einmal mehr um eine konkrete Bedrohung handeln muss, genügt eine potenzielle Bedrohung. Zukünftig reicht die Ausrufung eines Gesundheitsnotstandes auch dann aus, wenn die Möglichkeit einer Übertragung einer Krankheit von Mensch zu Mensch nicht ausgeschlossen werden kann oder die Ursache einer akuten Lungenentzündung nicht geklärt werden kann. Mit anderen Worten: Der Entscheidungsspielraum ist unendlich.
Das Fenster der Möglichkeiten schließt sich.
Aber das ist noch nicht alles. Dieses Entscheidungsmonopol wird, auch wenn es ein formelles „Überprüfungskomitee“ gibt (dessen Wirksamkeit möglicherweise bereits während der Affenpocken-Pandemie im Jahr 2023 untersucht wird), vom Generaldirektor der WHO aufrechterhalten . Es bleibt in den Händen einer Person. Gegen die Entscheidungen des WHO-Generaldirektors und insbesondere die auf dieser Grundlage getroffenen Entscheidungen gibt es kein nationales oder internationales Rechtsmittel, keinen Rechtsweg und keine parlamentarische oder politische Intervention. So wie es ist, wird es keinen Nutzen haben. Deutschland würde wie andere Mitgliedsstaaten entweder seine Souveränität verlieren oder aus der WHO austreten müssen.
Bekanntmachung! Die Gesellschaft für Medizin, Freiheit und Demokratie (MWGFD) hilft gerne dabei, die durchgesickerte Version der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es bleibt uns überlassen, diesem Wahnsinn ein Ende zu setzen und uns vielen weiteren Ländern anzuschließen, die sich auf der 77. WHO-Generalversammlung Ende Mai 2024 weigern, sowohl die IGV als auch die Pandemiekonvention anzuerkennen. Es bleiben nur noch etwas weniger als zwei Monate. Die IGV sind ihrem Wesen nach völlig inakzeptabel. Auf der ganzen Welt gibt es Widerstand, nicht nur gegen die Konvention, sondern vor allem gegen die IGV. 94 Länder haben 307 Einwände gegen die 197 Seiten umfassenden Regelvorschläge eingereicht. Diese katastrophale Regelung ist noch nicht endgültig festgelegt. Wir müssen jetzt unsere Stimme erheben. Die nächste und möglicherweise letzte Arbeitsgruppe wird vom 22. bis 26. April 2024 in Genf stattfinden. Die WHO hält die Einreichungsfrist nicht ein, da sie gegen internationales Recht verstößt. Ironischerweise verstößt es gegen Artikel 55 der IGV selbst.
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