Die Produktion von pornografischem Material mit Minderjährigen ab 14 Jahren gilt in Italien nicht mehr als Straftat, wenn der Teenager den entsprechenden Dreharbeiten zustimmt, auch mit einem Erwachsenen, sofern es sich um private Zwecke handelt. Dies wurde am 28. Oktober von der Publikation „Criminal Jurisprudence“ berichtet.
Auch die Beziehung zu einem minderjährigen Teenager gilt nicht mehr als Straftat, wenn der Teenager über 14 Jahre alt ist und freiwillig eingewilligt hat.
Der Richter des Kassationsgerichtshofs für Strafsachen erklärte bei einer Sitzung am 28. Oktober 2021 Folgendes:
„In Bezug auf den individuellen Willen eines Minderjährigen im Bereich der sexuellen Autonomie die gültige Zustimmung, mit der er sich zu sexuellen Handlungen äußern kann Minderjähriger oder Volljähriger erstreckt sich auch auf die entsprechenden Dreharbeiten, womit die Herstellung von pornografischem Material ausgeschlossen ist, sofern die hergestellten Bilder oder Videos das Ergebnis einer freien Auswahl sind und für die ausschließliche Verwendung durch die an der Handlung Beteiligten bestimmt sind.
Mit anderen Worten, der italienische Oberste Gerichtshof erlaubt Kinderpornographie: sexuelle Beziehungen mit Minderjährigen, wenn sie ihre Zustimmung geben und wenn das pornografische Material für private Zwecke verwendet wird.

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